1249. o. T. Herzog Konrad, der wahrscheinlich in diesem Jahre (ein Jahr nach Heinrich) mündig geworden, verlangt einen Theil des väterlichen Erbes als selbstständiges Fürstenthum. Er war allerdings ursprünglich für den geistlichen Stand bestimmt und damals erwählter Bischof von Passau (dass dies nicht blos eine Mythe ist, wie Ratzinger neuerdings in den Münchener politischen Blättern 1867, Heft 12, 924 ff. behauptet hat, zeigen die Urk. unter No. 690, No. 698 und No. 702), gab sein Bisthum jedoch jetzt auf. Ueber die zur Abfindung Konrad's nothwendigen Abtretungen entzweiten sich die Brüder von Neuem. Konrad gewann die Bundesgenossenschaft des Premyslaw von Grosspolen dadurch, dass er dessen Schwester Salome heirathete, setzte sich dann in Beuthen a. O. fest, nahm von hier aus Heinrich III. gefangen und gab denselben nur gegen das Versprechen frei, Boleslaw zur Abtretung eines Antheils zu zwingen. Endlich behielt Konrad Glogau, was er in diesen Kämpfen erobert hatte; Boleslaw kam um diese Zeit in Folge der Unzufriedenheit seiner Vasallen so herunter, dass er zuweilen mit einem einzigen ihm treu gebliebenen Menschen, einem Fiedler Surrianus (vergl. über diesen Namen die Bemerkung Wattenbach's in dem Anzeiger des germ. Mus. 1868, Sp. 288) zu Fuss elend umherstreifte. Die Chronisten betonen besonders, wie er sich vorzugsweise an die Deutschen gehalten habe. Erst die Macht Heinrich's III., welche die Schlösser der Räuber (so das Chr. P.-S.) niederwarf, führte Boleslaw wieder in sein Herzogthum zurück, licet indignum. Chron. Polono-Siles. 567 (man kann sehr wohl diese Quelle als Chron. Pol. in der alten Stenzel'schen Ausgabe Ss. rer. Siles. I. citiren; die Arndt's in den Mon. Germ. XIX. tadelt Wattenbach a. a. O.). Boguphal 64 i. d. Mon. Pol. II. 567 68, Chron. princ. Polon. 107. Für die Richtigkeit der chronologischen Anordnung vermag ich nicht zu bürgen, doch scheint die Darstellung bei Boguphal dazu zu nöthigen, diese Kämpfe ihrer Hauptsache nach vor den 1. Januar 1250 zu setzen, und andererseits dürfen wir wohl sicher sein, dass Konrad, so lange er noch als rector eccl. Pataviensis Urkunden untersiegelte, weder die Heirath vollzogen noch auch direct den Besitz eines der Herzogtümer ambirt hat. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |